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Beginnend mit dem 18. Mai dürfen Urlauber aus Mecklenburg-Vorpommern wieder
touristische Übernachtungen nutzen; die Insel Usedom belebt sich ein wenig. Doch erst ab dem
25. Mai können Urlaubsgäste aus dem restlichen Bundesgebiet mit erheblichen Auflagen empfangen
werden. So dürfen alle Arten von Urlaubsunterkünften — also Pensionen, Jugendherbergen,
Hotels, Ferienhäuser und Ferienwohnungen, aber auch Zeltplätze und dergleichen — nur
60 Prozent ihrer Kapazitäten belegen. Strenge Reinigungspläne sind ebenso einzuhalten, wie die
bereits bekannten Abstandsregeln. Hinzu kommt, dass Gäste aus sogenannten Risikogebieten ebenso
wie Gäste mit Symptomen
nicht anreisen dürfen. Problematisch bleibt die Anordnung, dass
bereits angereiste Gäste aus Risikogebieten einen Arzt aufsuchen müssen. Verantwortlich dafür
ist der Vermieter oder der Hotelier, der allerdings keine hoheitlichen Befugnisse hat. So
dürfte die erste Woche mit diesen Anordnungen recht spannend werden. Viele Anbieter von
Urlaubsunterkünften haben bereits ihre Preise angehoben, damit nach dem Ausfall des
Frühjahrsgeschäfts die neu hinzugekommenen Aufwände entgolten werden.
V1, so der Propagandaname für den Flugkörper Fi103. Verschiedene Katapultanlagen für den Start dieser Robot-Bombe wurden erprobt, bis ein geeignetes Verfahren ausgewählt wurde. Dieses wurde anschließend bei Zempin unter einsatznahen Bedingungen getestet.
Regelbetriebauf Usedom beginnt. Das Pfingstfest kündigt sich an — die Insel füllt sich zunehmend. Doch früh am Morgen herrscht immer noch eine wunderbare Leere auf dem Sandstrand von Kölpinsee. Wie für den Fotografen bestellt, landet ein Fischerboot seinen Fang am Strand an.